Euroswitch / Verkaufsbedingungen
Verkaufsbedingungen
1. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN
Der Verkauf versteht sich als abgeschlossen, wenn die Verkäuferin eine vom Käufer unterschriebene Bestätigung erhalten hat. Die Bestellungen verstehen sich „vorbehaltlich Verfügbarkeit und Preislistenänderungen“. Wurden sie vom Käufer an unsere Gesellschaft geleitet, können sie von ihm nur unter der Bedingung rückgängig gemacht werden, dass unsere Gesellschaft komplett entschädigt wird.
2. LIEFERUNGEN
Bei den Lieferfristen handelt es sich um Richtwerte. Eine Auflösung oder unsere Haftung bei verspäteten oder reduzierten Lieferungen ist im Falle höherer Gewalt ausgeschlossen.
Die Eigentumsübertragung der verkauften Ware erfolgt mit der Übergabe an den Transportunternehmer oder Spediteur. Ab dem Zeitpunkt gehen alle Risiken und Gefahren bezüglich der Ware auf den Käufer über, und zwar auch im Falle, dass die Ware frei Bestimmungsort verkauft und sie aus einem beliebigen Grund der Gesellschaft rückerstattet wird. Sollten die Lieferungen wegen mangelnder Anfragen oder Anweisungen des Käufers hinausverzögert werden, gilt die Übergabe mit der Sendung eines Bescheids als vorgenommen, in dem die Gesellschaft dem Käufer die Verfügbarkeit der Materialien, die Gegenstand der Lieferung sind, mitteilt. In diesem Fall gehen die Risiken und die Aufbewahrung der Produkte auf den Käufer über. Die rechtliche Verfügbarkeit der Produkte zugunsten der Gesellschaft bleibt bis zum Zeitpunkt der Lieferung davon unberührt.
3. ZAHLUNGEN
Die Zahlungen sind in unserem Geschäftssitz vorzunehmen.
Die Zahlung unserer Kredite durch Überweisungen, Schecks oder andere Kreditpapiere sind immer erfüllungshalber und vorbehaltlich des Eingangs derselben von uns als angenommen zu betrachten.
Eine Beanstandung, Mängelanzeige oder andere Protestgründe berechtigen den Käufer nicht zur Zahlungseinstellung oder -verzögerung. Die Nichtbeachtung der Zahlungsfristen und -bedingungen berechtigt die Gesellschaft:
- Verzugszinsen ohne Mahnung zu erheben (die Belastung erfolgt zu den laufenden Banksollzinssätzen);
- auch die ausgestellten und noch nicht fälligen Rechnungen umgehend einzuziehen;
- Maßnahmen zu ergreifen, um die Beträge einzutreiben, die für das Gelieferte oder eventuell Produzierte und noch nicht Gelieferte geschuldet werden;
- die Auflösung des Vertrags und Schadensrückerstattung zu fordern;
- die Auslieferungen einzustellen.
Die obigen Rechte sind nicht alternativ und können auch zeitgleich und aufeinanderfolgend geltend gemacht werden.
4. PREISE
Die Preise verstehen sich ab Sitz unserer Gesellschaft abzüglich der Steuern, Umlagen und aller anderen Auflagen vorbehaltlich der von uns im Bestellkontext ausdrücklich angenommenen Sonderbedingungen.
Sie können infolge einer Variation der Kosten bezüglich des verkauften Produkts einer Änderung unterliegen.
Der sofern nicht in Euro angegebene Verkaufspreis wird mit der Parität festgesetzt, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gilt. Nur dem Verkäufer ist das Recht vorbehalten, die sich aus eventuellen Änderungen der besagten Parität ergebenden Preisberichtungen vorzunehmen.
5. GARANTIEN
Die Garantieleistung für die von der Gesellschaft verkauften Produkte bezieht sich ausschließlich auf die technischen Unterlagen, die zwischen den Parteien bzw. zu den Betriebs- und Einsatzbedingungen gemäß dem geltenden Katalog vereinbart wurden. Die Garantiedauer ist auf ein Jahr beschränkt und gilt für alle Störungen, die auf Herstellungsfehler oder einen festgestellten inhärenten Materialfehler zurückzuführen sind, wobei die Produkte jedoch nicht Gegenstand einer Umänderung, eines falschen Einbaus oder einer Reparatur durch den Käufer gewesen sein dürfen.
Bei Warenmängeln hat der Käufer sie in einem Einschreiben binnen 30 Tagen nach Erhalt der Lieferung mitzuteilen und der Gesellschaft einen ausführlichen Bericht über die festgestellten Mängel oder Fehler zuzusenden.
Die sich als erforderlich erweisenden eventuellen Rücksendungen werden von nachstehenden Bestimmungen geregelt:
- Die Rücksendungen müssen von unserer Abteilung für Qualitätssicherung zuvor genehmigt werden, die Sie folglich rechtzeitig zu kontaktieren haben.
- Nur Rücksendungen von nicht unzulässig gehandhabtem Material werden berücksichtigt.
- Den Begleitpapieren des rückgesandten Materials ist ein Bericht beizulegen, der die eventuell festgestellten Fehler und Bezugnahmen unseres Lieferscheins aufzählt.
- Nach der Überprüfung durch unsere Abteilung für Qualitätssicherung und der erfolgten Annahme der Retourware wird unser kaufmännisches Büro die Arten für den eventuellen Ersatz bzw. die Rückerstattung festlegen.
- Sollte die von unserer Abteilung für Qualitätssicherung vorgenommene Überprüfung nicht die gemeldeten Fehler feststellen, sind wir berechtigt, Ihnen die getragenen Unkosten anzurechnen.
Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Reparaturen und Auswechslungen unentgeltlich auszuführen und die Lastschrift anzunehmen oder den Preis des Materials, das von den eigenen technischen Stellen als fehlerhaft festgestellt wurde, gutzuschreiben.
Die Gesellschaft haftet weder für die Ausgaben, die für die Auswahl, Prüfung, Montage, Demontage und den Rückversand des Materials getragen wurden, noch für die Unkosten und Folgen, die an den unerfolgten Gebrauch des verkauften Materials oder an Schäden gekoppelt sind, die sich aus dem darauffolgenden Einsatz des Materials ergeben sollten.
Bei einer Nichterfüllung des Käufers kann die Garantie nicht geltend gemacht werden.
Alle Beschwerden über fehlende Mengen sind binnen 5 Tagen nach Materialerhalt vorzunehmen.
6. SANKTIONEN UND BEANSTANDUNGEN
Die Verpflichtungen der Gesellschaft dürfen ohne ihre vorherige Zustimmung Dritten nicht abgetreten werden.
Für eventuelle Streitfragen über die Auslegung, Erfüllung und Ausführung des Vertrags ist ausschließlich das Gericht Brescia zuständig.
Bei einer Beanstandung ist der Käufer weiterhin angehalten, die vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten.
Die Bedingungen des Käufers, die in Widerspruch zu den vorliegenden Verkaufsbedingungen stehen sollten, binden die Gesellschaft auf keinerlei Weise. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer Abhilfe schuf, sofern vor der Materiallieferung keine schriftlichen Einwände vorlagen.
7. ALLGEMEINE KLAUSEL
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten gemäß den Angaben der „Verkaufsrechnungen“ und „Bestätigung der Kundenbestellungen“ für alle Lieferungen der Euroswitch S.r.l.




